1,4 Milliarden Menschen arbeiten weltweit unter unmenschlichen Bedingungen und je nach Branche entstehen bis zu 90 Prozent der Treibhausgase und der Luftverschmutzung in den Lieferketten selbst. Dramatische Zahlen wie diese, die das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz veröffentlicht hat, sind einer der Gründe, warum Anfang 2023 das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten (LkSG) in Kraft trat. Erstmals werden die unternehmerischen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt.

Als Tochterunternehmen der RETHMANN-Gruppe mit Sitz in Deutschland, fallen alle SARIA-Aktivitäten (weltweit) in den Geltungsbereich dieses Gesetzes.

Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, geeignete Instrumente zur Risikoanalyse und zum Risikomanagement in ihren Lieferketten zu installieren, die sowohl die eigenen Aktivitäten und Unternehmenseinheiten als auch die Handlungen aller unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten umfassen.

Parallel dazu wird der EU-Richtlinienentwurf zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten (CSDDD) nun immer konkreter. Unternehmen in ganz Europa werden beobachten, inwieweit die Erfahrungen mit dem LkSG in Deutschland die Verhandlungen auf EU-Ebene beeinflussen. Sollte das CSDDD, wie vom Europäischen Rat vorgeschlagen, in Kraft treten, werden Änderungen am LkSG notwendig sein, um den deutschen Rechtsrahmen an die neue europäische Regelung zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten anzupassen.

Für die SARIA-Gruppe sind das LkSG in Deutschland und das CSDDD auf EU-Ebene wichtige Bewegungen, um den rechtlichen Rahmen für verantwortungsbewusste Unternehmen zukunftssicher auszubauen.

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