Um diese Seite in anderen Sprachen anzuzeigen, klicken Sie auf die Sprachflagge am oberen Rand.
Hinweisgebersystem
Der nachhaltige Erfolg unseres Unternehmens beruht nach unserer Überzeugung ganz wesentlich auf Integrität, Ehrlichkeit, respektvollem und fairem Geschäftsverhalten und darauf, dass wir in allen Ländern, in denen wir unser Geschäft betreiben, ausnahmslos die dort geltende Rechtsordnung beachten und die dort geltenden sittlichen Vorstellungen respektieren. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass alle Mitarbeitende und Geschäftspartner die geltenden Gesetze befolgen, Interessenkonflikte vermeiden und die Sitten, Traditionen und gesellschaftlichen Werte der Länder berücksichtigen, in denen wir aktiv sind. Schon ein einzelner Rechtsverstoß kann das Ansehen der SARIA nachhaltig beschädigen und zu gravierenden finanziellen Nachteilen führen. Sofern Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, sollen diese unverzüglich aufgeklärt werden.
Mit dem Hinweisgeberportal „SARIA Integrity Line“ bieten die unter der SARIA SE & Co. KG organisierten Unternehmen („SARIA“) nicht nur allen Mitarbeitenden, sondern auch allen Dritten die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und interne Regelungen zu melden. Vertraulichkeit, Anonymität und Datensicherheit ist hierbei garantiert. Jede eingehende Meldung wird sorgfältig geprüft und Verstößen wird konsequent nachgegangen.
Meldeweg
Sie können Hinweise über das internetbasierte Hinweisgebersystem SARIA Integrity Line unter folgendem Link abgeben:
https://saria.integrityline.org/index.php
Außerdem können Hinweise schriftlich, elektronisch per E-Mail, telefonisch sowie persönlich in mündlicher Form der Compliance Organisation entgegengebracht werden. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Compliance Organisation finden Sie anbei.
Deutschland:
SARIA International GmbH
c/o Corporate Compliance
Norbert-Rethmann-Platz 1
59379 Selm
02592 210 238
compliance.saria@saria.de
Austria:
SARIA GmbH
c/o Corporate Compliance
Zur Bildereiche 3
3430 Tulln
+43 676 575 96 27
compliance@saria.at
Um Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre sensiblen Daten zu gewährleisten, wird das Hinweisgebersystem ausschließlich in Deutschland gehostet. Außerdem stellen wir die technische Sicherstellung des Datenschutzes sicher, indem ausschließlich aktuelle Verschlüsselungstechnologien und SSL-Zertifikate verwendet werden, wodurch kein Zugriff auf Ihre Daten von außerhalb des Unternehmens möglich ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Die Themen der Compliance relevanten Meldebereiche setzen sich aus den Bestandteilen „Datenschutz und Informationssicherheit“, „Menschen- und Umweltrechte (Lieferkette)“, und „Sonstige Compliance-Verstöße“ zusammen.
Die einzelnen Inhalte der jeweiligen Meldekategorien können den Informationstexten anbei entnommen werden.
-
Verstoß gegen Datenschutz und Informationssicherheit:
Die Meldekategorie „Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle“ kombiniert zwei Elemente. Während „Informationssicherheit“ ein weit gefasster Begriff ist, der darauf abzielt, jede Art von unternehmensrelevanten Informationen (z.B. auf Papier, Computern oder in den Köpfen der Menschen gespeichert) zu schützen, bezieht sich „Datenschutz“ auf die gesetzliche Verpflichtung, hohe Standards einzuhalten, die darauf abzielen, alle Informationen zu schützen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (auch als Datensubjekt bezeichnet) beziehen. Infolge dieser Definitionen ist das Spektrum der meldepflichtigen Vorfälle, die in diese Meldekategorie fallen, breit.
Ohne den Versuch einer erschöpfenden Aufzählung zu machen, könnten mögliche Vorfälle sein: Datenweitergabe an falsche Empfänger, fehlende oder missbräuchliche Maßnahmen zum angemessenen Schutz von Informationen, Diebstahl oder Verlust von digitalen oder analogen Informationen (z.B. in Hardware, Software oder analoger Form), Cyberangriffe (z.B. Computersabotage, Hacking, Malware, Trojaner, Phishing) etc… -
Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte (Lieferkette):
Die Berichtskategorie „Menschen- und Umweltrechtsverletzungen (Lieferkette)“ deckt mehrere Themen in Bezug auf die Geschäftsbereiche von SARIA und die gesamte Lieferkette von SARIA ab. Wir halten es für unerlässlich, verschiedene Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt einzuhalten, die sich sowohl auf unsere Geschäftsbereiche als auch auf deren Lieferkette erstrecken.
Mögliche Vorfälle könnten sein:
– Missachtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechte der Arbeitskräfte oder anderer interessierter Parteien
– Nichteinhaltung der Rechte auf Vereinigungs- und Organisationsfreiheit sowie auf Tarifverhandlungen
– Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit (einschließlich der Nichteinhaltung von Beschränkungen hinsichtlich des Mindestalters)
– Unrechtmäßige Räumung und Missachtung von Landrechten, einschließlich Übergriffen durch Sicherheitskräfte
– Nichteinhaltung der geltenden Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
– Umweltverstöße, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberkomponenten
– Umweltverstöße, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen
– Umweltverstöße unter Missachtung der Vorgaben des Basler Übereinkommens
– Verfahrenstechnische Verstöße gegen die Verpflichtungen, die sich aus den geltenden Gesetzen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ergeben -
Sonstige Compliance-Verstöße:
Die Meldekategorie „Sonstige Compliance-Verstöße“ deckt jede Art von Fehlverhalten ab, das nicht unter die Meldekategorien „Datenschutz- und Informationssicherheitsvorfälle“ und „Menschen- und Umweltrechtsverletzungen (Lieferkette)“ fällt.
Konkret geht es um die folgenden Kategorien:
– Korruption (Missbrauch von anvertrauter Macht zur privaten Bereicherung). Zu den Straftaten gehört ein breites Spektrum möglicher Verstöße wie Bestechung, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung oder die unbefugte private Nutzung von Unternehmenseigentum und Ressourcen.
– Kartellrecht (unzulässige Praktiken zur Verhinderung oder Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt). Zu den typischen unzulässigen Verhaltensweisen im Sinne von wettbewerbswidrigen Praktiken gehören u. a. die Bildung von Kartellen (z. B. Absprachen mit anderen Unternehmen zur Festsetzung von Preisen, die Weigerung, mit bestimmten Anbietern Geschäfte zu machen, die Aufteilung von Gebieten). Darüber hinaus kann rechtswidriges Verhalten auch einseitiges Verhalten wie Verdrängungspreisstrategien, Exklusivverträge, Preisdiskriminierung, Kopplungsgeschäfte usw. umfassen)
– Marktmanipulation (einschließlich Insiderhandel und Bilanzmanipulation)
– Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
– Einhaltung sozialer Vorschriften (Diskriminierung, sexuelle Belästigung, psychische und physische Belastung)
– Ausfuhr- und Einfuhrkontrollen (einschließlich Sanktionen)
– Technische Compliance (z. B. Fehlverhalten oder unrechtmäßiges Verhalten in Bezug auf Maschinen, Immobilien und/oder anderes Unternehmenseigentum)
– Sonstiges unlauteres oder unethisches Verhalten (einschließlich Interessenkonflikte)
Sollten Sie Kenntnis von Verstößen, Verletzungen oder Missmanagement in Bezug auf die oben genannten Punkte haben, melden Sie Ihre Bedenken bitte über die entsprechende Meldekategorie.
SARIA hat im Zuge der Bekämpfung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und/oder unternehmensinterne Compliance-Regeln eine internationale Compliance Organisation eingerichtet, die alle eingehenden Hinweise untersucht. Durch arbeitsrechtliche Einzelvereinbarungen wird dabei sichergestellt, dass der zuständige Compliance-Beauftragte weisungsungebunden und unabhängig als neutrale Stelle Hinweisen nachgehen kann.
Die Mitarbeitenden der Compliance Organisation stehen allen zur Verfügung, die Hinweise auf rechtswidriges Verhalten geben können. Dies können Mitarbeitende, Kunden oder sonstige Dritte sein. Entgegengenommen werden alle Hinweise, bei denen Sie einen Verdacht auf Verstoß haben und die sich in dem vorgegebenen Themenbereich befinden.
Bei Nutzung der SARIA Integrity Line besteht die Möglichkeit der anonymen Abgabe von Hinweisen. Wird diese Option gewählt, ist die Anonymität durch die technische Beschaffenheit des Portals gewährleistet.
Sollten andere Meldewege genutzt werden, wird der jeweils zuständige Mitarbeiter der Compliance Organisation die Anonymität des Hinweisgebers – soweit gewünscht – waren. Neben den zuvor erwähnten Maßnahmen bezogen auf den technischen Datenschutz unterliegen die Mitarbeiter der Compliance Organisation entweder berufsrechtlichen Vorgaben zu Verschwiegenheit oder es wurde anderweitig zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden absolut vertraulich behandelt. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hinweisgebenden wird Ihre eigene Identität gegenüber der Compliance Organisation als auch anderen Personen innerhalb der SARIA offengelegt. Die Hinweisgeben können somit frei entscheiden, gegenüber bestimmten Parteien die eigene Identität offenzulegen oder auch komplett anonym zu bleiben.
Zuständig für die Bearbeitung des Hinweises ist jeweils der Compliance Officer, der die Verantwortung für den Teil des Unternehmens trägt, in dem der Verstoß erfolgt sein soll. Dieser prüft die eingehenden Hinweise und unternimmt eine rechtliche Erstbewertung. Auf Basis dieser rechtlichen Einschätzung leitet die Compliance Organisation ggf. eine Ermittlung ein. Nach Aufklärung des Sachverhaltes wird dieser Bewertet und ggf. Folgemaßnahmen ergriffen.
SARIA wird sicherstellen, dass niemand aufgrund eines in gutem Glauben gegebenen Hinweises auf irgendeine Weise durch SARIA benachteiligt wird. Soweit der Hinweisgebende selbst an Verstößen gegen die Corporate-Compliance-Grundsätze mitgewirkt hat, wird das Unternehmen bei eventuellen Maßnahmen gegen den Hinweisgebenden berücksichtigen, ob durch den Hinweis oder eine rechtzeitige Mitwirkung bei der Aufklärung von Verstößen Schaden vom Unternehmen abgewendet werden konnte.
Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung geglaubt oder angenommen haben, dass der Inhalt wahr ist, und dass Sie die Meldung nicht mit missbräuchlicher Absicht gemacht haben. Wenn sich nach der Abklärung des Sachverhalts herausstellt, dass der Hinweis nicht begründet war, haben Sie keine Sanktionen seitens SARIA zu befürchten. Sie werden seitens SARIA mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierenden Nachteile geschützt.
Auch in Fällen, in denen Sie selbst in den zu meldenden Verstoß verwickelt sind, ermuntern wir sie, den Sachverhalt zu melden. SARIA wird sicherstellen, dass kein Mitarbeitende aufgrund einer gutgläubigen Anzeigeerstattung auf irgendeine Weise benachteiligt wird. Soweit die anzeigeerstattende Person selbst an Verstößen gegen die Corporate-Compliance-Grundsätze mitgewirkt hat, wird das Unternehmen bei eventuellen Maßnahmen gegen sie berücksichtigen, ob durch die Anzeige oder eine rechtzeitige Mitwirkung bei der Aufklärung von Verstößen Schaden vom Unternehmen abgewendet werden konnte.
Hinweise können schriftlich, elektronisch per E-Mail, telefonisch sowie persönlich in mündlicher Form der Compliance Organisation entgegengebracht werden.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Compliance Organisation finden Sie hier:
Deutschland:
SARIA International GmbH
c/o Corporate Compliance
Norbert-Rethmann-Platz 1
59379 Selm
02592 210 238
compliance.saria@saria.de
Für die Abgabe eines Hinweises über das Internet basierte Hinweisgebersystem rufen Sie die Internetseite https://saria.integrityline.org/index.php auf.
Ein Meldeprozess kann durch das Ausführen der folgenden vier Schritte veranlasst werden:
- Nach Auswahl des Fehlverhalten betreffenden Landes, welche jegliche Länder einschließt, in denen die Gesellschaften der SARIA Gruppe sowie deren mittelbare und unmittelbare Zulieferer agieren, kann die meldende Person anhand insgesamt acht Compliance relevanter Kategorien eine Meldung aufgeben. Die Meldekategorien beziehen sich dabei auf folgende Sachverhalte:
- Bestechung, Korruption, Schmiergelder
- Kartellrechtliche Probleme
- Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Betrug
- Unlauterer Wettbewerb, Vorteilsnahme, Interessenskonflikte
- Manipulation der Buchhaltung
- Probleme mit Import- und Exportvorschriften
- Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltsgesetz
- Sonstiges
Auf der folgenden Seite können Sie frei wählen, die Meldung anonym oder unter Bekanntgabe Ihrer Person abzusenden. Zudem werden Sie aufgefordert, einen Informationstext zum Schutz Ihrer Daten zu lesen und eine Kenntnisnahme zu bestätigen.
• Im Anschluss können Sie einen Sachverhalt melden. Als einzige Pflichtangabe in diesem Schritt fordert Sie das System auf eine Sachverhaltsbeschreibung des Verstoßes anzugeben. Freiwillig können Sie darüber hinaus folgende Angaben zum Sachverhalt mitteilen:
- Am Vorfall beteiligte Personen (Handelnde Personen, Mitwisser, Verantwortlichkeiten)
- Involviertheit der zuständigen Geschäftsleitung
- Zeitliche Angaben zum Ereignis
- Örtliche Angaben zum Ereignis
- Umstand der Kenntniserlangen des Ereignisses
- Angaben zu weiteren Personen, die Kenntnis des Ereignisses haben
- Möglichkeit für Rückfragen
- Möglichkeit zum Hochladen eines Dokuments
Im letzten und vierten Meldeprozess-Schritt wird der Hinweisgebende aufgefordert, die Angaben zu prüfen und folglich an die für die Bearbeitung des Vorfalls zuständige Stelle zu leiten. Außerdem wird der Hinweisgebende auf die Möglichkeit hingewiesen, die SARIA Integrity Line nach zehn Werktagen erneut aufzurufen, um die Antworten bzw. Rückfragen des für die Bearbeitung des Vorfalls zuständigen Stelle nachzuverfolgen und ggf. weitere Informationen zu dem Vorfall zu übermitteln.
Hierfür wird anonymen Hinweisgebenden ein anonymes Postfach angeboten. Für den Zugriff auf das persönliche und geschützte Postfach des Hinweisgebeneden wird eine Vorfallnummer vergeben, mithilfe welcher der Hinweisgebende unter Zuhilfenahme eines selbst gewählten Passwortes die auf die Meldung bezogene Kommunikation mit der verantwortlichen Stelle aufrechterhalten kann.
Zunächst erhalten Sie unverzüglich nach Abschluss und Bestätigung des vierten Meldeprozess-Schrittes einen systemisch generierten Hinweis, dass die von Ihnen erstattete Meldung von der Compliance Organisation empfangen wurde. Die Dauer der ergebnisbezogenen Rückmeldung der Compliance Organisation richtet sich generell nach Faktoren wie der Schwere des Vorwurfs und dem Aufwand der damit verbundenen Untersuchung, erfolgt in jedem Falle jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihres Hinweises.
Geben Sie einen Hinweis über das Hinweisgebersystem ab, wird dieser mit technisch individuellen Verschlüsselungskonstellationen bezüglich Inhalt und Kanal auf dem Server gesichert und kann nur von der zuständigen Compliance Organisation entschlüsselt werden. Ihre IP-Adresse wird nur für den Moment der Realisierung der Antwort an Sie verwendet und ist danach sofort nicht mehr verfügbar, da sie in der speziell für die anonyme Meldung konzipierten Anwendung nicht protokolliert wird.
Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: https://saria.integrityline.org/index.php
Es erfolgt keine Speicherung von Zeit- oder Geo-Daten bzw. weiteren meta-Daten der Hinweisgebenden. Ihre Anmeldedaten, welche Sie sich bei Einrichtung eines Postkastens anlegen können, werden mittels Hash-Code verschlüsselt und sind nicht einsehbar.
Die Betriebssicherheit der Server wird durch IT-Dienstleister gewährleistet, dessen implementiertes Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001 zertifiziert ist.
Nein. Die Nutzung des Hinweisgebersystems der SARIA Gruppe ist für Sie kostenlos.